Unsere AGB
Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen CENA-Kunststoff GmbH
Stand: Juni 2024
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Allen gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen liegen diese nachstehenden
Bedingungen zugrunde. Abweichungen oder Ergänzungen hiervon bedürfen der ausdrücklichen
schriftlichen Zustimmung. Anderslautenden Bedingungen des Bestellers wird hiermit
widersprochen, und sind für uns auch dann nicht verbindlich, wenn der Besteller in seinen
Einkaufsbedingungen die Gültigkeit unserer Bedingungen ausschließt und wir dem nicht
widersprechen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir ihnen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Vereinbarungen sind ungültig, sofern wir diese nicht
schriftlich bestätigt haben.
1.3 An Mustern, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich CENA
seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die
Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht
werden. Wird uns ein Auftrag nicht erteilt, sind uns auf Verlangen die Unterlagen unverzüglich
zurückzugeben.
1.4 Im Katalog und Internet angegebene Gewichte und Maße sind sorgfältig ermittelt und
Abbildungen sorgfältig gefertigt worden. Die Angaben basieren auf unseren derzeitigen
technischen Kenntnissen und Erfahrungen. Verbesserungen und Veränderungen technischer
Art bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Angaben im Katalog/Internet sind nicht verbindlich
und befreien den Besteller nicht davon, die Eignung des Liefergegenstandes für den jeweiligen
Verwendungszweck zu überprüfen. In keinem Falle kann aus ihnen eine Haftung für Schäden
oder Nachteile hergeleitet werden.
2. Vertragsschluss
2.1 Alle Angebote und anderen Angaben erfolgen stets freibleibend.
2.2 Der Umfang unserer Leistungen bestimmt sich allein nach unserer Auftragsbestätigung.
2.3 Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften und Änderungen,
Anpassungen und Modifizierungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform. Eine Abweichung vom Schriftformerfordernis bedarf ebenfalls der Schriftform.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die Preise gelten ab Werk exklusive Verpackung und zuzüglich der jeweils geltenden
gesetzlichen Umsatzsteuer und jeweiligen Materialzuschlägen am Tage der Rechnungslegung.
Angemessene Preisänderungen behalten wir uns vor, wenn nach Vertragsschluss Umstände
eintreten, die eine Preiserhöhung notwendig machen.
3.2 Die Preisbasis für unsere Metallartikel aus Messing ist die Metallnotierung für MS 58 von
155,- EURO. Erhöht sich die Metallnotierung um jeweils 13,- EURO nach oben, so wird ein
Zuschlag von jeweils 5% erhoben.
3.3 Der Mindestauftragswert für Inlandsaufträge beträgt 100,- EURO, für Aufträge innerhalb
der Europäischen Union 200,- EURO und für alle anderen Länder 300,- EURO plus Nebenkosen.
Bei Unterschreiten dieser Mindestauftragswerte erhöhen wir automatisch auf den
Mindestbestellwert für das jeweilige Land.
3.4 Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht für Zahlungen gegen uns ist
ausgeschlossen, wenn die Ansprüche nicht aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
3.5 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort zur Zahlung fällig. Sollte ein
Zahlungsziel ausgehandelt sein, werden bei Überschreitung des Zahlungsziels von 30 Tagen die
gesetzlichen Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins, unter
Vorbehalt eines weitergehenden Verzugsschadens, erhoben. Bei Zahlung mit Wechseln, die nur
nach vorheriger Vereinbarung in Zahlung genommen werden, hat der Käufer die Kosten,
insbesondere Diskont- und Inkassospesen zu tragen. Skontoabzug ist bei Wechselzahlung
ausgeschlossen.
3.6 Abweichend von der allgemeinen Regelung aus Ziff. 3.5 gelten für die Lieferung von
Werkzeugen folgende Zahlungsmodalitäten: Ein Drittel des Rechnungsbetrages fällig bei
Auftragserteilung, Ein Drittel bei Vorlage der Ausfallmuster und Ein Drittel 14 Tage nach Vorlage
des Erstmuster. Alle Preise für Werkzeuge und Dienstleistungen sind netto ohne Skonto
zahlbar.
3.7 Abweichend von den oben genannten Zahlungsbedingungen kann im Einzelfall eine
Lieferung von der Vorleistung des Bestellers abhängig gemacht werden oder eines beglaubigten
Bonitätsnachweises. Bei Neukunden behalten wir uns Nachnahmeversand oder Vorkasse vor.
4. Lieferung und Abnahme
4.1 Mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch CENA beginnt die Lieferfrist, wenn alle vom
Besteller zu liefernde Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben uns vorliegen
oder mit der Auftragsbestätigung beigebracht wurden. Bei Verzögerungen, die innerhalb der
Sphäre des Bestellers liegen, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Die angemessene
Fristverlängerung bei Verzögerung gilt gleichermaßen für unvorhersehbare Ereignisse, die
außerhalb unseres Einflussbereiches liegen.
4.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist versandbereit und dies
dem Besteller mitgeteilt ist. Teillieferungen unsererseits sind stets zulässig.
4.3 Die von uns genannten Lieferwochen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich vereinbart.
4.4 CENA steht ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich weiterer Lieferungen zu, bis alle
vorangegangenen Lieferungen und Leistungen bezahlt sind. Sind vor, während oder nach
Vertragsschluss Umstände bekannt geworden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit und
Zahlungsbereitschaft zulassen, kann eine Sicherheitsleistung verlangt werden. Verweigert der
Besteller die Sicherheit, ist der Lieferer zum Rücktritt berechtigt.
4.5 Die Einhaltung genauer Stückzahlen ist bei Sonderanfertigung nicht immer möglich. Es
bleiben daher in jedem Falle Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge
vorbehalten.
4.6 Der Besteller ist verpflichtet die ordnungsgemäß angebotene Ware abzunehmen, auch
dann, wenn ein Mangel vorliegt, der unerheblich (Artikel einsetzbar) ist.
4.7 Bei einem
Rahmenvertrag bestehen wir auf der Gesamtabnahme der vereinbarten Stückzahl innerhalb
eines halben Jahres oder dem festgelegten Abnahmezeitraum.
4.8 Als vereinbart gilt eine Anlieferqualitt von 0.4 AQL.
5. Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Empfängers, auch wenn Frankolieferung
vereinbart ist. Für Beschädigung, Bruch oder Verlust der Ware während des Transportes
übernehmen wir keinerlei Haftung. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an
die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser
Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr
mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6. Verzug, Unmöglichkeit und Vertragsanpassung
6.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu
gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten,
Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln,
behördliche Anordnungen usw. auch die bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten
eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger
als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
6.2 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten
haben oder uns in Verzug befinden, hat der Käufer Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von
0,5% für jede vollendete Woche des Verzug, insgesamt jedoch höchstens 5 % des
Rechnungswerts der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen.
6.3 Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug sowie Schadensersatzansprüche statt der
Leistung, welche über die Vereinbarungen der unter Ziff. 6.2. genannten Konditionen
hinausgehen, sind ausgeschlossen. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht nur, wenn der
Verzug von uns zu vertreten ist. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei
denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit.
6.4 Im Fall der von uns zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistung, ist der Besteller berechtigt,
Schadensersatz zu verlangen. Dieser beschränkt sich jedoch auf 10% desjenigen Wertes einer
Leistung, welche unmöglich ist.
7. Gewährleistung
7.1 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder
Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, eigene
Nachbesserungsversuche unternommen, Teile ausgewechselt entfällt jede Gewährleistung. Der
Käufer hat uns einen etwaigen Mangel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche
nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Besteller die
Mitteilung bei einem solchen offensichtlichen Mangel, so sind jede Gewährleistungsansprüche
gegen uns ausgeschlossen. Dies gilt naturgemäß für Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung
innerhalb dieser Frist bemerkt werden können.
7.2 Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden
können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Gewährleistungsansprüche in diesen Fällen sind ebenfalls ausgeschlossen, wenn diese nicht
innerhalb einer Woche seit Kenntnis schriftlich angezeigt wurden.
7.3 Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das Recht auf zwei Nachbesserungsversuche,
können jedoch nach eigener Wahl alternativ auch Ersatz leisten. Im Rahmen der Berechtigung
der Mängelrüge erfolgt die Gewährleistung hinsichtlich erforderlicher Nebenkosten, wie
Frachtkosten, kostenfrei für den Käufer. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn auf ausdrücklichen
Wunsch des Käufers eine Besichtigung, Besprechung, Untersuchung oder ähnliches am Sitz des
Käufers erfolgt. Diese Kosten sind vom Käufer auch bei Berechtigung der Mängelrüge zu
erstatten. Wenn wir auf eine Mängelrüge des Käufers hin auf unsere Bitte Ware zurückgesandt
erhalten oder uns der Käufer ohne Rücksprache Ware zurücksendet, nehmen wir die Ware
ausschließlich zur Prüfung der Mängelrüge an. In der Entgegennahme der Ware zur Prüfung der
Mängelrüge ist kein Anerkenntnis der Mängelrüge zu sehen. Sendet uns der Käufer Ware
unaufgefordert zurück und stellt sich die Mängelrüge als unbegründet heraus, muss ihm die
Ware nicht nochmals übergeben werden. Sie befindet sich dann auf Risiko des Käufers bei uns.
Schlagen die Nachbesserungsversuche nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach
seiner Wahl den Rücktritt vom Vertrag oder Minderung verlangen.
7.4 Nacharbeiten in fremden Betrieben übernehmen wir generell nicht. Rücksendekosten
übernehmen wir nur bis zum Werk des Bestellers.
7.5 Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Ausgenommen von dieser Verjährungsfrist sind
Leistungen, die nach dem Gesetz längere Verjährungsfristen zwingend vorschreiben.
7.6 Eine
Haftung für gewöhnliche Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche stehen nur
dem Käufer zu und sind nicht abtretbar. Jegliche weiteren Gewährleistungsansprüche sind
ausdrücklich ausgeschlossen mit Ausnahme solcher Ersatzansprüche, die aus
Eigenschaftszusicherungen resultieren, die den Käufer gegen das Risiko von
Mängelfolgeschäden absichern sollten. Voraussetzung ist allerdings die schriftliche
Eigenschaftszusicherung.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Lieferungen bleiben Eigentum von CENA bis zur Erfüllung sämtlicher dem CENA gegen
den Besteller zustehender Ansprüche, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete
Forderungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum an den
Lieferungen (Vorbehaltsware) als Sicherung für die Saldorechnung des Lieferers. Wird im
Zusammenhang der Bezahlung des Kaufpreises eine wechselmäßige Haftung von CENA
begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösen des Wechsels durch den
Käufer als Bezogenem.
8.2 Eine Be- oder Verarbeitung durch den Besteller erfolgt unter Ausschluss des
Eigentumerwerbs nach § 950 BGB im Auftrag von CENA; dieser wird entsprechend dem
Verhältnis des Netto - Fakturenwertes seiner Ware zum Netto-Fakturenwert der be- oder
verarbeitenden Ware Miteigentümer der so entstandenen Sache, die als Vorbehaltsware zur
Sicherstellung der Ansprüche von CENA gemäß Absatz 1 dient.
8.3 Bei Verarbeitung (Verbindung/Vermischung) mit anderen, nicht CENA gehörenden Waren
durch den Besteller gelten die Bestimmungen der § § 947, 948 BGB mit der Folge, dass der
Miteigentumsanteil von CENA an der neuen Sache nunmehr als Vorbehaltssache im Sinne
dieser Bedingungen gilt.
8.4 Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Besteller nur im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Kunden ebenfalls einen
Eigentumsvorbehalt gemäß den Absätzen 1 bis 3 vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die
Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen, ist der Besteller
nicht berechtigt.
8.5 Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Besteller hiermit schon jetzt bis zur Erfüllung
sämtlicher Ansprüche von CENA, die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderungen und sonstigen Ansprüchen gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an CENA
ab. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, uns alle Auskünfte zu geben und
Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung unserer Rechte gegenüber den Kunden
des Bestellers erforderlich sind.
8.6 Wird die Vorbehaltsware vom Besteller nach Verarbeitung gemäß Absatz 2 und/oder 3
zusammen mit anderen CENA nicht gehörenden Waren weiter veräußert, so gilt die Abtretung
der Kaufpreisforderung gemäß Absatz 5 nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware
von CENA.
8.7 Übersteigt der Wert der für CENA bestehenden Sicherheiten dessen Gesamtforderungen
um mehr als 10 %, so ist CENA auf Verlangen des Bestellers, insoweit zur Freigabe von
Sicherungen nach Wahl von CENA verpflichtet.
8.8 Pfändungen oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware von dritter Seite sind CENA
unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Interventionskosten gehen in jedem Fall zulasten
des Bestellers, soweit sie nicht von Dritten getragen sind.
8.9 Falls CENA nach Maßgabe vorstehender Bestimmungen von seinem Eigentumsvorbehalt
durch Zurücknahme von Vorbehaltsware Gebrauch macht, sind wir berechtigt, die Ware
freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt
zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitere Ansprüche
auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.
9. Werkzeuge
9.1 Der Preis für Formen enthält auch die Kosten für einmalige Bemusterung und
Erstmusterprüfbericht CENA, nicht jedoch die Kosten für Prüf- und Bearbeitungs-vorrichtungen
sowie für vom Besteller veranlasste Änderungen. Kosten für weitere Bemusterungen,
Sondereintragungen die der Lieferer zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten.
9.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist und bleibt CENA Eigentümer der für den Besteller durch
CENA selbst oder einen von ihm beauftragten Dritten hergestellten Formen. Formen werden
nur für Aufträge des Bestellers verwendet, solange der Besteller seine Zahlungs- und
Abnahmeverpflichtungen nachkommt. Die Verpflichtung von CENA zur Aufbewahrung erlischt
zwei Jahre nach der letzten Teilelieferung aus der Form und vorheriger Benachrichtigung des
Bestellers.
9.3 Soll vereinbarungsgemäß der Besteller Eigentümer der Formen werden, geht das Eigentum
nach Zahlung des Kaufpreises für sie auf ihn über. Die Übergabe der Formen an den Besteller
wird durch die Aufbewahrung zugunsten des Bestellers ersetzt. Unabhängig von dem
gesetzlichen Herausgabeanspruch des Bestellers und von der Lebensdauer der Formen ist CENA
bis zur Beendigung des Vertrages zu ihrem ausschließlichen Besitz berechtigt. CENA hat die
Formen als Fremdeigentum zu kennzeichnen und auf Verlangen des Bestellers auf dessen
Kosten zu versichern.
9.4 Bei bestellereigenen Formen gemäß Absatz 3 und/oder vom Besteller leihweise zur
Verfügung gestellter Formen beschränkt sich die Haftung von CENA bezüglich Aufbewahrung
und Pflege auf die Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten. Kosten für die Wartung und
Versicherung trägt der Besteller. Die Verpflichtungen von CENA erlöschen, wenn nach
Erledigung des Auftrages und entsprechender Aufforderung der Besteller die Formen nicht
binnen angemessener Frist abholt. Solange der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen
nicht in vollem Umfang nachgekommen ist, steht CENA in jedem Fall ein Zurückbehaltungsrecht
an den Formen zu.
10. Widerrufsrecht/ Rücktrittsrecht
a) für Unternehmer, Kaufleute, Firmen und öffentliche Eirichtungen gelten die Regelungen des
Handelsgesetzbuches (HGB).
b) für Privatpersonen gilt:
Bis zur Auslieferung Ihrer Bestellung haben Sie jederzeit das Recht, ohne Begründung vom Kauf
zurückzutreten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Falls Sie eine Bestellung
stornieren möchten, genügt ein Fax an Tel.: 06452/933444 mit Angabe Ihres Namens und des
betreffenden Produktes. Falls Sie bereits gezahlt haben (z. B. bei Vorkasse), erhalten Sie den
gezahlten Betrag zurückerstattet. Sie sind an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie
binnen einer Frist von einem Monat widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich, per Brief, Fax,
oder durch Rücksendung der Sache/Ware an unten stehende Adresse innerhalb von einem
Monat erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist
beginnt bei der Lieferung von Waren mit dem Tag des Wareneingangs beim Empfänger. Geben
Sie bei Rücksendung bitte immer Ihren Namen, Ihre Kundennummer und die
Rechnungsnummer an. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
Ausnahmen vom Widerrufsrecht:
Waren, die nach Ihren Wünschen angefertigt wurden oder eindeutig auf Ihre persönlichen
Wünsche/Bedürfnisse zugeschnitten sind, sind vom Widerruf ausgeschlossen.
Ersatz für Wertminderung:
Wenn Sie beschädigte oder benutzte Waren zurückschicken, wird gem. §357 BGB der gesetzlich
zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Funktion
der Ware prüfen und diese vollständig, ohne vermeidbare Gebrauchsspuren und in der
Originalverpackung zurückschicken.
Kosten der Rücksendung
Die Rücksendekosten bei einem Warenwert bis 40,00 Euro trägt der Käufer / Verbraucher. Die
Rücksendekosten bei einem Warenwert über 40,00 Euro erhält der Käufer / Verbraucher
erstattet. Die Rückerstattung der Rücksendekosten erfolgen nur in der Höhe einer Standard-
Postsendung. Andere Kosten für den Einsatz anderer Verkehrsträger als die Post werden nicht
erstattet. Zur Fristwahrung reicht ein entsprechendes schriftliches Rücknahmeverlangen auf
einem dauerhaften Datenträger (Brief/Fax) ohne Angabe von Gründen innerhalb der Frist. Alle
Rücksendungen müssen mit Rechnungskopie und mit dem Vermerk "Widerruf" gekennzeichnet
sein. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware an unten angegebene
Adresse.
11. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrechte
Für Unterlagen, Gegenstände, Daten, Datenträger und dergleichen welche zum Zwecke der
Leistung von uns übergeben wurden, hat der Besteller dafür einzustehen, dass Schutzrechte
Dritter hierdurch nicht berührt werden. Auf bestehende Rechte Dritter weisen wir den Besteller
hin. Von entstehenden Ansprüchen Dritter sind wir durch den Besteller freizustellen um einen
erlittenen Schaden zu ersetzen. Uns überlassene Unterlagen, Gegenstände, Daten, Datenträger
und dergleichen werden auf Wunsch gegen Ersatz der Kosten zurückgegeben. Erfolgt keine
Rückforderung innerhalb von drei Monaten seit Vertragsschluss, so sind wir berechtigt, diese
unter Wahrung des Datenschutzes zu vernichten.
12. Datenschutz
Mit dem Vertragschluss erklärt sich der Besteller damit einverstanden, dass alle erforderlichen
Daten aus dem Rechtsverhältnis bei uns gespeichert werden.
Wir verwenden die Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung. Alle
Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der
Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns
gespeichert und verarbeitet.
Der Kunde hat jederzeit Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung
seiner gespeicherten Daten. Dieser Antrag sollte per Post oder Fax erfolgen. Wir geben Ihre
personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Haus-Adresse und E-Mail-Adresse nicht ohne
Ihre ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen
hiervon sind unsere Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von
Daten benötigen (z.B. das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der
Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang
der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Wir setzen technische und
organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen
zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff
unberechtigter Personen zu schützen.
13. Haftung
Schadensersatzansprüche des Bestellers, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus
dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit aufgrund Gesetzes zwingend gehaftet wird. Diese
Haftungsbeschränkung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des
Lieferers. Schadensersatzansprüche des Bestellers verjähren nach 12 Monaten. In den Fällen
einer Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, verjähren die Schadensersatzansprüche
nach den gesetzlichen Vorschriften.
14. Haftungsausschluß
14.1. Inhalt des Onlineangebotes. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität,
Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.
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14.2 Verweise und Links. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Webseiten
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Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den
Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle
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Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der
Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die
jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.
15. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Battenberg. Gerichtsstand ist der Platz der für
den Verkäufer zuständigen ordentlichen Gerichte (Amtsgericht Frankenberg/ Marburg). Dies
gilt auch für Streitigkeiten, wenn der Besteller Kaufmann ist. Auf alle durch die Lieferungen
begründeten Rechtsverhältnisse findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16. Schlussbestimmung
Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Vertragspunkte unserer allgemeinen Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen bleiben die übrigen Vertragsteile rechtsverbindlich.
CENA-Kunststoff GmbH
Am Bahnhof 4
35088 Battenberg/Eder
Tel.: +49 6452 9334-0
Fax: +49 6452 9334-44